PDF, dreizehn Seiten, Stand 1. September 2026. Ohne Anmeldung, ohne Datenangabe.
Leitfaden herunterladenWer hier schreibt. Michael Azzaro ist Geschäftsführer des Versorgungswerks im Handwerkskammerbezirk Potsdam e. V. und gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe (§ 34d Abs. 7 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-PA81-L7E92-42). Diese Seiten erklären die Systeme mit ihren Vor- und Nachteilen. Wer sich danach für einen Vertrag entscheidet, bekommt Verträge der INTER vermittelt. Das steht hier am Anfang und nicht im Kleingedruckten.
„Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rente ein." Für selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker ist das falsch.
Nach § 2 Satz 1 Nummer 8 SGB VI sind Selbstständige, die ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung ausüben und in die Handwerksrolle eingetragen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das gilt auch für Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Das ist keine Wahl, sondern eine Pflicht. Sie beginnt mit der Eintragung in die Handwerksrolle und der tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit.
Auf die Rechtsform kommt es an. Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG ist der Gesellschafter pflichtversichert, der die erforderliche Qualifikation mitbringt. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG greift diese Pflichtversicherung grundsätzlich nicht. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Handwerks-GmbH kann aber regulär sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, wenn er keinen maßgeblichen Einfluss auf die GmbH hat. Das prüft die Deutsche Rentenversicherung im Einzelfall.
| Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung 2026 | 18,6 Prozent |
| Regelbeitrag 2026 | 735,63 Euro / Monat |
| Halber Regelbeitrag, bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme | 367,82 Euro / Monat |
| Einkommensgerechter Beitrag auf Antrag, 18,6 Prozent des nachgewiesenen Arbeitseinkommens | 112,16 bis 1.571,70 Euro |
Der halbe Regelbeitrag gilt bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme, zusammen also vier Kalenderjahre. Wer im Mai 2026 gründet, zahlt ihn für 2026 bis 2029. Ab Januar 2030 verdoppelt sich der Beitrag von einem Monat auf den nächsten.
Wenn Ihr Gewinn deutlich unter der Bezugsgröße liegt, kommt auf Antrag ein einkommensgerechter Beitrag in Betracht, gegen Nachweis Ihres tatsächlichen Arbeitseinkommens.
Sind mindestens 216 Kalendermonate, also 18 Jahre, Pflichtbeiträge gezahlt worden, ist auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Gezählt werden alle Pflichtbeitragsmonate Ihres Erwerbslebens, also auch die aus Ausbildung und Anstellung. Für den Antrag gilt eine Frist von drei Monaten, wenn die Befreiung zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirken soll.
Die Befreiung ist eine Möglichkeit, keine Empfehlung. Sie beendet den Beitrag, aber auch den weiteren Aufbau von Ansprüchen.
Dreizehn Seiten mit dem Sonderfall Handwerk, der steuerlichen Behandlung in Ein- und Auszahlung, dem Pfändungsschutz und einer Checkliste in fünf Teilen. Alle Zahlen mit Quelle und Stand.
Leitfaden herunterladen (PDF) PDF, 13 Seiten, Stand 1. September 2026. Ohne Anmeldung, ohne Datenangabe.Wir ordnen Ihre Situation ein, ehrlich und ohne Verkaufsdruck. Auch dann, wenn am Ende eine andere Lösung die richtige Antwort ist.