Ihre Altersvorsorge

Altersvorsorge: Schicht 1 und Schicht 3

Warum die verbreitete Aussage, Selbstständige zahlten nicht in die gesetzliche Rente ein, für das Handwerk falsch ist

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Dreizehn Seiten, mit Checkliste zum Ausfüllen. Regelbeitrag, Befreiung, Schicht 1 und Schicht 3, jede Zahl mit Quelle und Stand.
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Altersvorsorge: Schicht 1 und Schicht 3

PDF, dreizehn Seiten, Stand 1. September 2026. Ohne Anmeldung, ohne Datenangabe.

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Wer hier schreibt. Michael Azzaro ist Geschäftsführer des Versorgungswerks im Handwerkskammerbezirk Potsdam e. V. und gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe (§ 34d Abs. 7 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-PA81-L7E92-42). Diese Seiten erklären die Systeme mit ihren Vor- und Nachteilen. Wer sich danach für einen Vertrag entscheidet, bekommt Verträge der INTER vermittelt. Das steht hier am Anfang und nicht im Kleingedruckten.

Der Satz, der für Sie nicht stimmt

„Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rente ein." Für selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker ist das falsch.

Nach § 2 Satz 1 Nummer 8 SGB VI sind Selbstständige, die ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung ausüben und in die Handwerksrolle eingetragen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das gilt auch für Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Das ist keine Wahl, sondern eine Pflicht. Sie beginnt mit der Eintragung in die Handwerksrolle und der tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit.

Auf die Rechtsform kommt es an. Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG ist der Gesellschafter pflichtversichert, der die erforderliche Qualifikation mitbringt. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG greift diese Pflichtversicherung grundsätzlich nicht. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Handwerks-GmbH kann aber regulär sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, wenn er keinen maßgeblichen Einfluss auf die GmbH hat. Das prüft die Deutsche Rentenversicherung im Einzelfall.

Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung 202618,6 Prozent
Regelbeitrag 2026735,63 Euro / Monat
Halber Regelbeitrag, bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme367,82 Euro / Monat
Einkommensgerechter Beitrag auf Antrag, 18,6 Prozent des nachgewiesenen Arbeitseinkommens112,16 bis 1.571,70 Euro
Die Stelle, an der Gründer überrascht werden

Der halbe Regelbeitrag gilt bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme, zusammen also vier Kalenderjahre. Wer im Mai 2026 gründet, zahlt ihn für 2026 bis 2029. Ab Januar 2030 verdoppelt sich der Beitrag von einem Monat auf den nächsten.

Wenn Ihr Gewinn deutlich unter der Bezugsgröße liegt, kommt auf Antrag ein einkommensgerechter Beitrag in Betracht, gegen Nachweis Ihres tatsächlichen Arbeitseinkommens.

Die Befreiung nach 18 Jahren

Sind mindestens 216 Kalendermonate, also 18 Jahre, Pflichtbeiträge gezahlt worden, ist auf Antrag eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Gezählt werden alle Pflichtbeitragsmonate Ihres Erwerbslebens, also auch die aus Ausbildung und Anstellung. Für den Antrag gilt eine Frist von drei Monaten, wenn die Befreiung zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirken soll.

Die Befreiung ist eine Möglichkeit, keine Empfehlung. Sie beendet den Beitrag, aber auch den weiteren Aufbau von Ansprüchen.

Zwei Schichten, zwei völlig verschiedene Logiken

Schicht 1, Basisversorgung
  • Beiträge mindern heute die Steuer, bis zu 30.826 Euro im Jahr für Ledige
  • Pfändungsschutz nach § 851c ZPO in den dortigen Grenzen
  • Kein Zugriff vor Rentenbeginn, auch nicht im Notfall
  • Ohne besondere Vereinbarung nicht vererbbar
Schicht 3, private Vorsorge
  • Beiträge sind steuerlich nicht absetzbar
  • Das Kapital bleibt jederzeit verfügbar
  • Bei lebenslanger Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert
  • Kein Pfändungsschutz nach § 851c ZPO

Leitfaden: Altersvorsorge, Schicht 1 und Schicht 3

Dreizehn Seiten mit dem Sonderfall Handwerk, der steuerlichen Behandlung in Ein- und Auszahlung, dem Pfändungsschutz und einer Checkliste in fünf Teilen. Alle Zahlen mit Quelle und Stand.

Leitfaden herunterladen (PDF) PDF, 13 Seiten, Stand 1. September 2026. Ohne Anmeldung, ohne Datenangabe.
Wenn Sie darüber sprechen möchten Telefon 0170 1053984, E-Mail michael@inter-handwerker-potsdam.de. Fragen zu Ihrer Versicherungspflicht und zu Pflichtbeitragsmonaten beantwortet die Deutsche Rentenversicherung.
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