Warum diese Seite keine Empfehlungen enthält
Was hier steht, gilt für jeden Handwerksbetrieb gleich. Es sind Fristen und Pflichten, keine Ratschläge.
In den ersten Jahren kommt vieles zusammen, und einiges davon hat Fristen, die niemand von sich aus erwähnt. Die folgende Übersicht ist nach dem Zeitpunkt sortiert.
Mit der Eintragung in die Handwerksrolle
- Rentenversicherungspflicht. Bei zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A entsteht sie mit der Eintragung, nicht erst mit dem ersten Auftrag. Melden Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Krankenversicherung klären. Mit dem Ende einer Anstellung endet die Pflichtversicherung. Wer sich nicht meldet, landet unter Umständen in der Auffangversicherung.
- Berufsgenossenschaft. Die Anmeldung ist Pflicht und muss innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Im ersten Jahr
- Beitragshöhe klären, falls die Rentenversicherungspflicht besteht. Der halbe Regelbeitrag gilt bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme, zusammen also vier Kalenderjahre. Alternativ ist auf Antrag ein einkommensgerechter Beitrag möglich, gegen Nachweis des tatsächlichen Arbeitseinkommens.
- Versicherungsverlauf anfordern. Kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung. Daraus lesen Sie ab, wie viele Pflichtbeitragsmonate Sie schon haben.
- Beitrag zur Krankenversicherung ist zunächst vorläufig. Er wird nach dem ersten Steuerbescheid endgültig festgesetzt. Rechnen Sie mit einer Nachzahlung.
Bis zum Ende des dritten Jahres
- Das Ende des halben Regelbeitrags einplanen. Er läuft mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Gründungsjahr aus, danach verdoppelt sich der Beitrag zur Rentenversicherung.
- Liquiditätsreserve aufbauen. Drei Monatsumsätze sind die Größe, ab der sich über längerfristige Bindungen sinnvoll reden lässt.
- Absicherung des Verdienstausfalls prüfen. Ohne Arbeitgeber zahlt niemand sechs Wochen weiter.
Der Fehler, der am häufigsten vorkommt
Alles in den Betrieb, nichts in die Vorsorge, mit der Begründung, der Betrieb sei die Altersvorsorge. Das kann stimmen, setzt aber voraus, dass sich der Betrieb später verkaufen lässt. Bei einem Betrieb, dessen Wert an einer Person hängt, ist das eine Wette und keine Planung.
Drei Dinge, für die Sie niemanden brauchen
Diese drei kosten nichts und schaffen die Grundlage für jede weitere Überlegung. Sie lassen sich an einem Abend erledigen.
- Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern
- Monatliche Fixkosten zusammenrechnen und mit dem verfügbaren Guthaben vergleichen
- Nachsehen, wie viel vom steuerlichen Höchstbetrag der ersten Schicht durch Pflichtbeiträge schon belegt ist