Für Betriebsgründerinnen und Betriebsgründer

Was in den ersten drei Jahren ansteht

Eine Übersicht über Fristen und Entscheidungen, die nach der Gründung auf Sie zukommen, sortiert nach dem Zeitpunkt

Wer hier schreibt. Michael Azzaro ist Geschäftsführer des Versorgungswerks im Handwerkskammerbezirk Potsdam e. V. und gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe (§ 34d Abs. 7 GewO, Vermittlerregister-Nr. D-PA81-L7E92-42). Diese Seiten erklären die Systeme mit ihren Vor- und Nachteilen. Wer sich danach für einen Vertrag entscheidet, bekommt Verträge der INTER vermittelt. Das steht hier am Anfang und nicht im Kleingedruckten.

Warum diese Seite keine Empfehlungen enthält

Was hier steht, gilt für jeden Handwerksbetrieb gleich. Es sind Fristen und Pflichten, keine Ratschläge.

In den ersten Jahren kommt vieles zusammen, und einiges davon hat Fristen, die niemand von sich aus erwähnt. Die folgende Übersicht ist nach dem Zeitpunkt sortiert.

Mit der Eintragung in die Handwerksrolle

Im ersten Jahr

Bis zum Ende des dritten Jahres

Der Fehler, der am häufigsten vorkommt

Alles in den Betrieb, nichts in die Vorsorge, mit der Begründung, der Betrieb sei die Altersvorsorge. Das kann stimmen, setzt aber voraus, dass sich der Betrieb später verkaufen lässt. Bei einem Betrieb, dessen Wert an einer Person hängt, ist das eine Wette und keine Planung.

Drei Dinge, für die Sie niemanden brauchen

Diese drei kosten nichts und schaffen die Grundlage für jede weitere Überlegung. Sie lassen sich an einem Abend erledigen.

Weiterlesen Die beiden Entscheidungen im Einzelnen: gesetzlich oder privat versichert und Altersvorsorge.
Kostenlos und unverbindlich

15 Minuten Klarheit

Wir ordnen Ihre Situation ein, ehrlich und ohne Verkaufsdruck. Auch dann, wenn am Ende eine andere Lösung die richtige Antwort ist.